Was ist rational?
Seit dem 26. Juni 2013 sind Grundstück und Gebäude des „Schanzenhofes“ im persönlichen Besitz der Herren Moritz und Maximilian (im politischen Geschäft Max genannt) Schommartz.
Auf der anderen Seite sind die beiden Geschäftsführer in der HWS Immobilien- und Verwaltung GmbH, Harvestehuder Weg 92, 20149 Hamburg (hwsimmobilien.de), die mit Erlaubnis des Bezirksamtes Nord als Maklerin auftritt.
Diese Kapitalgesellschaft, die 2010 noch einen nicht durch Eigenkapital abgedeckten Verlust von 146.712 € bilanzieren musste, hat sich zum Ende 2013 weitgehend saniert und ihre Schulden von 4,8 Mio auf 2,2 Mio Euro abbauen können.
Diese Trennung (persönlicher Besitz und Geschäft in einer getrennten Firma) dient fast immer steuermindernder Spekulation, im Schanzen- und Karolinenviertel häufig in der Kombination Immobilie/Gastronomie.
Warum? Wenn Immobilien sich in gewerblichen Besitz befinden und später verkauft werden, muss der daraus entstehende Veräußerungsgewinn immer versteuert werden. Wenn die Besitzer aber private – wie die Schommartz Brüder – sind, bleibt der Veräußerungsgewinn – nach zehn Jahren Frist – steuerfrei.
Gehen wir also davon aus, dass die beiden Herren (beide um die dreißig Lebensjahre) vor zwei Jahren den „Schanzenhof“ für vermutete 8,6 Mio € Euro gekauft haben, werden sie ihn in zehn Jahren nach der gegenwärtigen Marktentwicklung für 10,5 Mio € Euro verkaufen können. Bei gewerblichem Besitz fielen darauf knapp eine halbe Million Euro Steuern an, die dann den immer noch jungen Männern erspart bleiben.
Wenn dem so ist, warum investieren dann die beiden Brüder fast nichts in ihren Besitz und provozieren so Verluste?
Auch das ist einfach zu beantworten: sie können zusätzlich die laufenden Verluste mit ihrem Ertrag aus der HWS verrechnen.
Die HWS GmbH muss natürlich in diesem Geschäftsmodell bürokratisch so viel Gebühren schinden, wie sie kann, ohne entsprechende Kosten für Leistungen wirklich zu haben.
Vor diesem Hintergrund wird das scheinbar irrationale Verhalten, nämlich gut einführte MieterInnen wie den „Schanzenstern“ oder solides kleinteiliges Kulturgeschäft aus dem Gebäude zu drängen, nachvollziehbar.
Solche Besitzer brauchen willfährige und keine selbstbewussten NutzerInnen, um im Fall der Fälle diesen diktieren zu können, was unter Instandhaltung eines Gebäudes zu verstehen ist. Deswegen müssen sie weg.
chs (Christoph Speier, Schanze 20357. 10.10.2015)