Oha:
„War der Einsatz überzogen?
Für manche Beobachter ja, für die Polizei nicht. „Die Maßnahmen der Polizei sind generell als verhältnismäßig anzusehen“, meint Schöpflin.“
Natürlich. War ja ein Maßnahme der Polizei. Muss also verhältnismäßg gewesen sein. Weil: war ja eine Maßnahme der Polizei.